Rechtssicher nach § 167 Abs. 2 SGB IX

BEM 6-Wochen-Fristenrechner

Berechnen Sie mit wenigen Klicks die BEM-Pflicht für Mitarbeiter im Zeitraum von 12 Monaten und erhalten Sie direkt fertige Anschreiben-Vorlagen.

Fehlzeiten & Arbeitsmodell erfassen

Geben Sie entweder die Gesamtzahl der Krankheitstage ein oder addieren Sie einzelne Zeiträume.

Zeiträume addieren (optional):
bis
Unter dem Schwellenwert

10 Fehltage erfasst

Der Schwellenwert von 30 Arbeitstagen ist noch nicht erreicht. Es verbleiben noch 20 Fehltage bis zur BEM-Pflicht.

Fortschritt zur Grenze33% (10/30 Tage)

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Wichtige gesetzliche Grundlagen zu BEM (§ 167 SGB IX)

Ab wann besteht eine BEM-Pflicht?

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ein BEM-Verfahren anzubieten, wenn ein Mitarbeiter innerhalb der letzten 12 Monate länger als 6 Wochen (d. h. 30 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche oder 42 Kalendertage) ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig war.

Risiken bei Nichtbeachtung

Wird ein BEM-Verfahren trotz Überschreiten des Schwellenwerts nicht oder fehlerhaft angeboten, sind krankheitsbedingte Kündigungen vor dem Arbeitsgericht in fast allen Fällen unwirksam. Zudem drohen empfindliche Bußgelder und Schadensersatzforderungen wegen Diskriminierung.

Freiwilligkeit für Arbeitnehmer

Für den Arbeitgeber ist das BEM-Angebot gesetzliche Pflicht – für den Arbeitnehmer ist die Teilnahme vollkommen freiwillig. Der Mitarbeiter kann das Verfahren jederzeit ohne Angabe von Gründen ablehnen oder abbrechen.