Geben Sie entweder die Gesamtzahl der Krankheitstage ein oder addieren Sie einzelne Zeiträume.
Der Schwellenwert von 30 Arbeitstagen ist noch nicht erreicht. Es verbleiben noch 20 Fehltage bis zur BEM-Pflicht.
Verwalten Sie BEM-Verfahren DSGVO-konform, mit automatischem Fristentracking und Einladungsassistent direkt in Instando.
30-Minuten-Demo buchenArbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ein BEM-Verfahren anzubieten, wenn ein Mitarbeiter innerhalb der letzten 12 Monate länger als 6 Wochen (d. h. 30 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche oder 42 Kalendertage) ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig war.
Wird ein BEM-Verfahren trotz Überschreiten des Schwellenwerts nicht oder fehlerhaft angeboten, sind krankheitsbedingte Kündigungen vor dem Arbeitsgericht in fast allen Fällen unwirksam. Zudem drohen empfindliche Bußgelder und Schadensersatzforderungen wegen Diskriminierung.
Für den Arbeitgeber ist das BEM-Angebot gesetzliche Pflicht – für den Arbeitnehmer ist die Teilnahme vollkommen freiwillig. Der Mitarbeiter kann das Verfahren jederzeit ohne Angabe von Gründen ablehnen oder abbrechen.