Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Rechtsbasis: §§ 3, 5 ArbSchGEHSDas grundlegende Gesetz zur Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit.
Praxis-Relevanz:Verpflichtet jeden Arbeitgeber in Deutschland, die Arbeitsbedingungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und erforderliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Rechtsbasis: § 167 Abs. 2 SGB IXBEMEin gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren, um Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, eine Rückkehr an ihren Arbeitsplatz zu ermöglichen.
Praxis-Relevanz:Ziel des BEM ist es, zu klären, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden, erneuter Erkrankung vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.
DGUV Vorschrift 3 (DGUV V3)
Rechtsbasis: DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3)EHSDie Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Anlagen und Betriebsmittel, welche die regelmäßige Durchführung von Sicherheitsprüfungen vorschreibt.
Praxis-Relevanz:Bestimmt Intervalle und Vorgaben für Erst- und Wiederholungsprüfungen ortsveränderlicher und ortsfester elektrischer Betriebsmittel im gewerblichen Bereich.
Gefährdungsbeurteilung (GBU)
Rechtsbasis: § 5 ArbSchG, § 3 BetrSichVEHSDie systematische Ermittlung und Bewertung aller Gefährdungen, denen Beschäftigte im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit ausgesetzt sind, um geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen.
Praxis-Relevanz:Unterteilt sich in körperliche Gefährdungen (z. B. Lärm, Ergonomie) und die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (GB Psych).
Gefahrstoffverzeichnis (GefStoffV)
Rechtsbasis: § 6 Abs. 12 GefStoffVEHSEin vom Arbeitgeber zu führendes Register, in dem alle im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe unter Angabe von Gefahrenmerkmalen, Mengen und Arbeitsbereichen gelistet sind.
Praxis-Relevanz:Es dient als Grundlage für Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen sowie die Unterweisung der betroffenen Mitarbeiter.
Arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV)
Rechtsbasis: ArbMedVV / DGUV G-ZiffernEHSDie Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge regelt Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorgen zur Früherkennung und Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen.
Praxis-Relevanz:Dazu gehören beispielsweise G25 (Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten) oder G41 (Arbeiten mit Absturzgefahr).
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Rechtsbasis: BetrSichVEHSDie Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln, welche die Bereitstellung, Nutzung und Prüfung von Maschinen, Werkzeugen und Anlagen regelt.
Praxis-Relevanz:Regelt unter anderem die Prüfpflichten für überwachungsbedürftige Anlagen (Aufzüge, Druckanlagen) durch zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS).
ISO 45001
Rechtsbasis: ISO 45001 StandardISODie internationale Norm für Arbeitsschutzmanagementsysteme (SGA). Sie stellt Rahmenbedingungen bereit, um arbeitsbedingte Verletzungen und Erkrankungen zu minimieren.
Praxis-Relevanz:Fokus liegt auf der fortlaufenden Verbesserung der Sicherheitskultur, Einbindung von Beschäftigten und der systematischen Beseitigung von Gefahrenquellen.
Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
Rechtsbasis: TRGS (z.B. TRGS 510, TRGS 555)TRGSTRGS geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sowie deren Einstufung und Kennzeichnung wieder.
Praxis-Relevanz:Beispiele: TRGS 510 regelt das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern, TRGS 555 bestimmt das Erstellen von Betriebsanweisungen.
Sicherheitsdatenblatt (SDB / SDS)
Rechtsbasis: REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006EHSEin vom Hersteller oder Importeur bereitgestelltes Dokument, das alle sicherheitsrelevanten Informationen über chemische Stoffe oder Gemische enthält.
Praxis-Relevanz:Beinhaltet Angaben zur Toxikologie, Erster Hilfe, Lagerung und den notwendigen persönlichen Schutzausrüstungen (PSA).
Kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP / Kaizen)
Rechtsbasis: ISO 9001 / ISO 45001 (KVP)BEMEine Denkweise und betriebliche Methode zur stetigen, schrittweisen Optimierung von Prozessen, Arbeitsplatz-Ergonomie und Arbeitsbedingungen unter aktiver Einbindung der Beschäftigten.
Praxis-Relevanz:Nutzt eine 4-stufige Nutzwertanalyse, um Einsparungspotenziale zu ermitteln und Prämien für praxistaugliche Mitarbeiterideen berechenbar zu vergeben.
Pflegezeitgesetz & Familienpflegezeit (PflegeZG / FPflZG)
Rechtsbasis: PflegeZG §§ 3, 4 / FPflZGBEMGesetzlicher Rahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und der Pflege pflegebedürftiger naher Angehöriger.
Praxis-Relevanz:Ermöglicht Mitarbeitern kurzzeitige Arbeitsverhinderung (bis zu 10 Arbeitstage) sowie Pflegezeit von bis zu 6 Monaten bei vollständiger oder teilweiser Freistellung.
Hamburger Modell & Schonbereiche (Stufenplan)
Rechtsbasis: § 74 SGB V / § 44 SGB IXBEMEine stufenweise Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit nach längerer Krankheit, bei der Arbeitszeit und Belastungen Schritt für Schritt gesteigert werden.
Praxis-Relevanz:Kombiniert schrittweise Arbeitszeitsteigerungen mit katalogisierten Schonbereichen (z. B. Hebelast-Begrenzungen max. 8kg/12kg, Schichtbefreiung oder Bildschirm-Ergonomie).